Schulordnung der IGS Schaumburg
Unsere Schule ist ein Ort sozialen Lernens, an dem alle Mitglieder der Schulgemeinschaft respektvoll und verantwortungsbewusst miteinander umgehen.
Die Schulordnung regelt das gemeinsame Leben und Lernen in der Schule. Sie gilt für alle, die in diesem Haus lernen und arbeiten.
Grundregeln
- Wir dulden an dieser Schule keine Formen von körperlicher oder seelischer Gewalt.
- Das Mitbringen von Waffen, Feuerwerkskörpern, Drogen und alkoholischen Getränken ist verboten.
- Einrichtung und Ausstattung der Schule müssen schonend behandelt werden.
Alle sind für die Sauberkeit der Schule verantwortlich und achten darauf. Schmierereien auf Tischen, Stühlen und Wänden müssen unbedingt unterbleiben. Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern sortiert zu entsorgen. - Werden Schäden angerichtet oder festgestellt, müssen diese unverzüglich der zuständigen Aufsicht oder einer Lehrkraft gemeldet werden.
- Niemand darf ohne Erlaubnis an das Eigentum anderer.
- Die Computernutzung wird in der Nutzungsordnung für die schulischen Computereinrichtungen in der IGS Schaumburg geregelt.
- Schüler*innen dürfen ihre Mobiltelefone im Schulgebäude der Sekundarstufe I nicht benutzen.
- Von Besuchen muss das Sekretariat in Kenntnis gesetzt werden.
- Das Tragen von Gesichtsverhüllung oder Hasskleidung ist auf dem Schulgelände untersagt. Dies gilt auch für alle Besucher*innen und Begleitpersonen.
- Für Wertgegenstände, die zur Erfüllung der Schulpflicht nicht notwendig sind, übernimmt die Schule keine Haftung. Bei Beschädigung oder Untergang solch eines Wertgegenstandes ersetzt die Versicherung ggf. den Zeitwert.
Regeln für den Unterricht
- Schüler*innen und Lehrer*innen haben ein Recht auf ungestörtes Arbeiten. Dazu ist es notwendig, dass alle pünktlich zum Unterricht erscheinen und ihre Arbeitsmaterialien vollständig bereithalten.
- Während des Unterrichts unterbleiben das Essen und das Kauen von Kaugummi.
- Bei wiederholten Störungen des Unterrichts erhält der Schüler eine Auszeit und wird mit einer Aufgabe in die Lernwerkstatt geschickt; diese bearbeitet dort bis zum Ende der Stunde unter Aufsicht weiter.
- Elektronische Geräte, die nicht für den Unterricht benötigt werden, dürfen nicht benutzt werden.
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Wir setzen bei Unterrichtsgängen verantwortungsvolles Verhalten voraus. Freiräume dürfen nicht für private Zwecke ausgenutzt werden.
Verhalten auf dem Schulweg und in den Pausen
- Besonders auf dem Schulweg übernehmen die älteren Schüler*innen Verantwortung für die jüngeren.
- Falls es in den Jahrgängen keine abweichenden Regelungen gibt, ist es den Schüler*innen bei angemessenem Verhalten erlaubt, in den Klassenräumen zu bleiben.
- Toben, Rennen und Ballspielen sind auf dem Schulhof erlaubt, nicht jedoch im Gebäude. Falls eine Lehrkraft feststellt, dass diese Regel nicht eingehalten wird, kann sie die Schüler*innen nach draußen schicken und den Klassenraum abschließen.
- Schüler*innen dürfen das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen.
Unsere Schulordnung ist das Ergebnis einer Diskussion, an der alle Gruppen der Schulgemeinde beteiligt waren. Wer ihr zuwiderhandelt, handelt gegen gemeinsam beschlossene Regeln und Ziele. Ein solches Verhalten zieht Konsequenzen nach sich.
Vereinbarungen bei Regelverstößen
Konfliktbearbeitung
- Bei Konflikten ist eine Klärung direkt zwischen den Beteiligten anzustreben. Alle sind zur Mitwirkung bei Prävention, Schlichtung und Aufklärung verpflichtet. Klassenlehrer*innen , Sozialarbeiter*innen, Beratungslehrer*in, die Konfliktlots*innen sowie die Mediator*innen stehen als Hilfe zur Verfügung und sollen rechtzeitig einbezogen werden.
- Können Konflikte auf diesem Wege nicht bereinigt werden oder handelt es sich um schwerer wiegende oder wiederholte Verstöße, werden unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.
Erzieherische Maßnahmen
- Ermahnung (Abmahngespräch)
- Gespräch und Beratung (Entwicklungsfördernde Maßnahmen einleiten)
- Mitteilung an die Eltern
- Ausschluss aus der laufenden Unterrichtsstunde (Lernwerkstatt)
- Nacharbeiten unter Aufsicht
- Übertragung von besonderen Aufgaben (z. B. Beseitigung des Schadens, Wiedergutmachung, Klassen- und Hofdienst)
Ordnungsmaßnahmen (nach Beschluss der Klassenkonferenz)
- Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe
- vorübergehender Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu drei Monaten und von sonstigen Schulveranstaltungen
- Androhung der Entlassung von der Schule
- Entlassung von der Schule
- Androhung des Verweises von allen öffentlichen Schulen des Landes
- Verweis von allen öffentlichen Schulen des Landes
Schlussbestimmungen
Diese Schulordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Sie wird jeder Schülerin und jedem Schüler, jeder Lehrerin und jedem Lehrer ausgehändigt.
Mit der Unterschrift verpflichte ich mich zur Anerkennung und Einhaltung der Schulordnung.
Medien-Nutzungsordnung der IGS Schaumburg
Für die Benutzung von digitalen Medien
durch Schülerinnen und Schüler an der IGS Schaumburg gelten folgende Regelungen:
1. Regeln für jede Nutzung
Passwörter
- Alle Schüler*innen erhalten einen eigenen Nutzernamen und ein geheimes Passwort.
- Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden.
- Jede*r Schüler*in ist für alle Handlungen, die über den persönlichen Account ausgeführt werden, verantwortlich.
- Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule mitzuteilen.[1]
- Für jede*r Schüler*in unserer Schule ist eine persönliche Schul-e-mail-Adresse eingerichtet worden. Folgendermaßen wird diese genutzt:
- Man meldet sich unter office.com an.
- Man gibt unter E-Mail-Adresse nachname@igsschaumburg.de ein.
- Das Passwort ist dann dasselbe, das auch im INTRANET genutzt wird (siehe oben).
- Postfach unter OUTLOOK
Verbotene Nutzungen
- Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu erstellen und zu verbreiten.
- Wir mobben niemals – weder im Schulalltag, noch über Chats, Nachrichten oder mit Bildern. Generell erstellen wir ungefragt keine Bilder oder Videos von anderen.
Datenschutz und Datensicherheit
- Die Schule ist berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht.
- Dies gilt nicht, wenn der begründete Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer vorliegt.
Verhalten im Computerraum und am iPad
- Im Computerraum wird ruhig und diszipliniert gearbeitet.
- Während der Nutzung der Schulcomputer sind Essen und Trinken verboten.
- An den Computern und iPads dürfen keinerlei Veränderungen an der Software oder Hardware vorgenommen werden.
- Es werden keine Schritte unternommen, um die Zugriffsmöglichkeit durch die Lehrkraft im Schulnetzwerk zu umgehen z.B. WLAN ausschalten / Kennung ändern).
- Störungen oder Schäden an den Computern sind sofort zu melden.
- Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
Nutzung von Informationen aus dem Internet
- Es werden ausschließlich die vorgegebenen Aufgaben bearbeitet und entsprechende Anweisungen der Lehrkraft befolgt.
- Die Schule ist nicht für den Inhalt der abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.
- Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
- Der Besuch von Chatrooms und sozialen Netzwerken ist verboten.
Protokollierung des Internetverkehrs
Der Zugriff auf das Internet wird im Netzwerk der IGS Schaumburg durchgehend protokolliert. Dabei wird gespeichert, welcher Benutzer zu welcher Uhrzeit von welchem iPad oder Rechner aus Zugriff auf welche Internetseite nimmt. Der von der Schule bestellte Administrator ist berechtigt, zum Zwecke der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs des Netzwerks oder zur Aufklärung von Missbrauchsfällen Einsicht in die protokollierten Nutzungsdaten der einzelnen Benutzer zu nehmen soweit dies erforderlich ist.
Sicherheit im Netzwerk
Um einen erfolgreichen Einsatz der iPads im Unterricht zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass die iPads während ihres Einsatzes im Unterricht über das drahtlose Netzwerk (W-LAN) der Schule mit dem Internet verbunden sind. Grundsätzlich besteht daher die Gefahr, dass Schadprogramme und Viren aus dem Internet heruntergeladen werden und für Ausfälle des Netzwerkes oder iPads sorgen. Zur Verhinderung solcher Ausfälle gelten folgende Regeln:
- Den Nutzer*innen des Netzwerkes der IGS Schaumburg ist es untersagt, Änderungen an der Netzwerkinfrastruktur vorzunehmen oder auf sonstige Art und Weise Eingriffe in das Netzwerk vorzunehmen.
- Beim Öffnen von E-Mail-Anhängen ist besondere Sorgfalt erforderlich. Es dürfen grundsätzlich nur Anhänge geöffnet werden, die von Schulangehörigen über die von der Schule zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse versandt wurden. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung durch die zuständige Lehrkraft gestattet.
- Die Betriebssysteme der iPads dürfen nicht manipuliert oder verändert werden.
Administration der iPads
Die Administration des iPads erfolgt durch die IT-Systemadministration für Schulen des Landkreises Schaumburg mit Hilfe eines sogenannten Mobile Device Managements (MDM). An der IGS Schaumburg kommt JAMFSchool zum Einsatz. Damit wird das iPad in einen schulischen und einen privaten Bereich aufgeteilt. Ein Zugriff der Schule bzw. des Landkreises auf den privaten Bereich erfolgt nicht.
Privatsphäre
Die Lehrkraft kann in der Schule den Bildschirm eines iPads einsehen, sofern dies in Bluetooth-Reichweite ist (ca. 20m). Dieser Zugriff wird durch ein Symbol angezeigt.
Ein Administrator hat detailliertere Informationen, wie zum Beispiel installierte Programme, Ladestand und Speicherstand. Außerdem kann das iPad bei Verlust geortet werden.
Kein Zugriff besteht auf sensible Daten wie Fotos, Nachrichten, Videos, Browserverlauf, Namen und Inhalte von gespeicherten Dateien.
2. Schlussvorschriften
Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.
Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.
[1] Bitte bei Herrn Mann melden!